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Bedingungen für den Motorradtransport
Anmeldung
Mit der schriftlichen Anmeldung erteilen Sie BLS-Motorradtransporte einen
verbindlichen Auftrag zum Motorradtransport. Eine feste Transportbuchung
erfolgt erst nach Eingang Ihrer Anzahlung.
Zahlungsbedingungen
Nach Rechnungseingang beim Kunden wird eine ausgewiesene Anzahlung des Transportbetrages fällig. Diese ist sofort an den Rechungssteller zu entrichten.
Der Eingang des Restbetrages muss spätestens 20 Tage vor Transportbeginn
beim Rechnungssteller erfolgt sein. Bei einer Transportbuchung von weniger
als 20 Tagen vor Transportbeginn, wird der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Dieser Betrag muss vor Transportbeginn beim Rechnungssteller eingegangen sein.
Verladung/Transport
Für die Verladung wird zur Sicherstellung des Zustandes des Fahrzeuges ein Übernahmeprotokoll
nach Sichtprüfung erstellt.
Eventuelle Vorschäden werden vor Transportbeginn dokumentiert. Der Kunde
hat sich unmittelbar bei Übernahme des Motorrades von dessen ordnungsgemäßen Zustand zu
überzeugen. Spätere Beanstandungen können nicht mehr anerkannt werden.
Das Fahrzeug wird nach der Übernahmekontrolle an die Fa. Adolf. Schuck Transport + Logistik GmbH, zum Zwecke der Beförderung an den jeweiligen im Protokoll aufgeführten
Zielort, übergeben. Für die Zeit des Transportes ist die Fa. Schuck der Auftragnehmer. Für den Transport gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen ADSp.
Das Transportgut ist auf versteckte Mängel und technische Eigenschaften nicht untersucht worden. Der Auftraggeber ist rechtmäßiger Eigentümer des Transportgutes und erteilt dem Auftragnehmer hiermit die Entlastung. Der tatsächliche Nachweis ist vom Auftragnehmer nicht geprüft. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, die mit der Unterschrift des Auftraggebers anerkannt wurden.
Haftung/Haftungsausschluss
Es gelten die Allgemeinen Spediteurbedingungen ( ADSp) neueste Fassung.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Abwicklung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Der Spediteur haftet grundsätzlich nur für die von ihm selbst durchgeführten Transporte, sowie die Be- und Entladevorgänge und nur für die tatsächlich am Transportgut entstandenen Schäden.
Die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes ( Güterschaden )
ist mit der Ausnahme der verfügten Lagerung der Höhe nach begrenzt.
Es gilt der erhöhte Betrag von Euro 10 je Kilogramm.
Lack und Kratzschäden, Beulen, sowie Beschädigungen an Gepäckteilen ( fest montierte Koffer,
Case, Helme etc. ) sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.
Der Transport ist bei der SVG-Assekuranz Bayern versichert.
Für Schäden an Bikes von Dritten, welche durch auslaufende Flüssigkeiten entstanden sind,
wird der Besitzer des verursachenden Bikes haftbar gemacht .Der Tankinhalt muss reduziert
sein und sollte nicht mehr als die Hälfte betragen.
Rücktrittsregelung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 31 Tage vor Transportbeginn möglich.
Treten Sie von dem gebuchten Transport zurück, muss dieses uns schriftlich und unter Beifügung der Rechnung mitgeteilt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt
und für die Höhe der Rücktrittskosten ist das Posteingangsdatum der Rücktrittserklärung
bei BLS-Motorradtransporte oder beim Rechnungssteller. Die in der Regel ( d.h. soweit kein
Ersatzteilnehmer vorhanden ) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro zu transportierendem Motorrad in Prozenten des Transportpreises
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % der Transportkosten
Bis 20 Tage vor Reisebeginn 25 % der Transportkosten
Bis 15 Tage vor Reisebeginn 30 % der Transportkosten
Bis 10 Tage vor Reisebeginn 50 % der Transportkosten
Bis 5 Tage vor Reisebeginn 75 % der Transportkosten
Bei Nichterscheinen werden Ihnen die Transportkosten in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Versicherung
Die im Preis inkludierte Transportversicherung ( Haftungsversicherung von 8,33 SZR )
deckt Schäden bis zu Euro 10 je Kilogramm ab.
Eine Zusatzversicherung ( KRAVAG ) übernimmt Totalverlust, Totalschaden und das
Abbrennen des Bikes.
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Versicherungsprämie für Deutschland 2,5 Promille vom Warenwert des Bikes zuzügl. MWST.
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Versicherungsprämie für Westeuropa ( außer GUS–Staaten ) 3,5 Promille vom Warenwert des Bikes zuzügl. MWST.
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